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Fragen und Antworten zur Einführung der Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden ab
1. Warum wurde die Möglichkeit geschaffen, für steuerliche Zwecke einen Kontenabruf durchzuführen?
Die Finanzbehörden sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Steuern gleichmäßig nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Die Einhaltung dieser Verpflichtung liegt deshalb nicht im Belieben der Finanzverwaltung, sondern ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe. Dies liegt zugleich im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, denn für die Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, muss letztlich die Allgemeinheit mit höheren Steuern und Abgaben aufkommen.
Folglich müssen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die Angaben der Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand und zielgerichtet prüfen zu können (sog. Verifikationsgebot). Eine Steuerbelastung, die nahezu allein auf der Erklärungsbereitschaft und damit der Steuerehrlichkeit des einzelnen Steuerpflichtigen beruht, würde gegen das „Grundrecht auf Besteuerungsgleichheit” verstoßen.
Bislang können die Finanzbehörden die Existenz von inländischen Konten und Depots aber nur durch Angaben des Steuerpflichtigen selbst oder durch Zufall erfahren. Die Erfahrungen haben ge...