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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 111/01

Gesetze: EStG § 9EStG § 12EStG § 21

Renovierung vor Selbstnutzung

Leitsatz

1. Kosten der Renovierung nach Fremdvermietung und vor Eigenbezug sind Kosten der Lebensführung.

2. Umfangreiche Renovierungsmaßnahmen nach Tod des Mieters sind auch dann der Selbstnutzung zuzuordnen, wenn das Mietverhältnis von den Erben nicht gekündigt wurde.

3. Auf die Absicht der Selbstnutzung kann aus Art und Umfang der Maßnahmen geschlossen werden.

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Fundstelle(n):
NAAAB-43615

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