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FG Köln Urteil v. - 13 K 6713/00 EFG 2005 S. 477

Gesetze: KStG § 8 Abs 1HGB § 249 Abs 1EStG § 5 Abs 1

Bilanzen:

Verpflichtung aus Patronatserklärung als ungewisse Verbindlichkeit

Leitsatz

Verpflichtungen aus Patronatserklärungen sind ebenso wie Verpflichtungen aus Bürgschaften oder vergleichbaren Sicherungsmitteln als ungewisse Verbindlichkeiten zu qualifizieren und deshalb erst zu passivieren, wenn die Inanspruchnahme droht. Dies gilt auch dann, wenn eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe vorliegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 17/2005 S. 801
DB 2007 S. 31 Nr. 27
EFG 2005 S. 477
EFG 2005 S. 477 Nr. 6
WAAAB-43625

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