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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 61/04

Gesetze: ZK Art. 201 Abs. 1a

Keine Zollschuldentstehung ohne Zollanmeldung

Leitsatz

Die Entstehung einer Einfuhrzollschuld setzt die wirksame Annahme einer entsprechenden Zollanmeldung voraus. Wird bei Abgabe der Anmeldung auf den Sachverhalt der Teilabfertigung hingewiesen, darf das nicht dahingehend verstanden werden, dass die Gesamtpartie (hier Reis) zum freien Verkehr abgefertigte werden sollte.

Fundstelle(n):
IAAAB-43647

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