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Hessisches Ministerium der Finanzen - S 6104 A - 1 - II 51

Kraftfahrzeugsteuer;
Änderung fehlerhafter Steuerbescheide bei Pkw, die vom Hersteller als Lkw konzipiert worden sind

Hessisches Ministerium der Fin. mit Erlasse vom und  – o.a. Az.

Nach Nr. 2 Buchst. b des Bezugserlasses vom kommt eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den Fällen in Betracht, in denen

  • die fehlerhafte (ursprüngliche) Besteuerung der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw der Herstellerkonzeption (z.B. bei Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) entsprach, für das Finanzamt aber zunächst nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Fahrzeug nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien kraftfahrzeugsteuerlich um einen Pkw handelt und

  • die fehlerhafte Steuerfestsetzung nach 1993 ergangen ist.

In entsprechenden Fällen, in denen geänderte Steuerfestsetzungen im Rechtsbehelfsverfahren angefochten sind, waren nach dem Bezugserlass vom Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zu entsprechen und die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruhen zu lassen.

Der BFH hat nunmehr mit Urteilen vom – VII R 30/03 –, BFH/NV 2004 S. 1294, und VII R 31/03 (n.v.) entschieden, dass die Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung der fehlerhaften Steuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegen. Eine entsprechende Änderung der Bescheide scheitere nicht am Grundsatz von Treu und Glauben. Insbesondere liege eine...

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