Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren
Leitsatz
Die im Insolvenzverfahren geltenden Aufrechnungsbeschränkungen bestehen in einem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren nicht fort.
Einkommensteuererstattungsansprüche sind keine Surrogate der im Restschuldbefreiungsverfahren treuhänderisch abzutretenden Bezüge aus einem Dienstverhältnis und unterfallen demnach nicht dem hierfür geltenden Aufrechnungsverbot.
Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde stellt weder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme noch ein Abkommen zur Verschaffung eines Sondervorteils dar.
Aus dem Postulat der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung kann kein allgemeines Aufrechnungsverbot im Restschuldbefreiungsverfahren hergeleitet werden.