Aussetzung der Vollziehung bezüglich Nachforderung von
Lohnsteuer
Leitsatz
In die Berechnung der Anzahl der für die Anwendung der
Grenzgängerregelung nach Art. 13 Abs. 5 Buchst. c DBA-Frankreich
schädlichen Arbeitstage außerhalb der Grenzzone sind nur solche
Dienstreisetage einzubeziehen, für die der Arbeitgeber den nach den
einkommensteuerrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Höchstbetrag an
lohnsteuerfrei zu gewährendem pauschalem Verpflegungsmehraufwand gezahlt
hat.