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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 4 K 411/02

Gesetze: EStG 1997 § 34c Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 34c Abs. 7 Nr. 2, EStDV 1997 § 68

Anforderungen an den Nachweis anzurechnender ausländischer Steuern

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Eine Erträgnisaufstellung des depotführenden inländischen Kreditinstituts reicht als Nachweis anzurechnender ausländischer Steuern aus Fondsanteilen nicht aus, wenn sie keine Angaben zur Höhe der ausländischen Kapitalerträge enthält.

2. Der Beweis der Anrechnungsvoraussetzungen kann auch nicht unter Heranziehung der Veröffentlichungen im Bundessteuerblatt geführt werden, da die Finanzverwaltung die dort aufgeführten Werte ausdrücklich ohne eigene Prüfung aus den Veröffentlichungen des Bundesverbands der Investmentgesellschaften übernommen hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1335 Nr. 22
OAAAB-43901

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