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FG Nürnberg Urteil v. - I 177/97

Streitig ist, ob ein Betrag von 150.000,– DM, von dem die Klägerin behauptet, daß er als Schmiergeld an einen ausländischen Geschäftspartner gezahlt worden sei, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt.

Fundstelle(n):
FAAAB-44124

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