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FG Köln Urteil v. - 2 K 7201/00 EFG 2005 S. 541

Gesetze: EStG § 50d Abs 1 S 2

Doppelbesteuerungsabkommen:

Abgrenzung Dividenden/Zinsen

Leitsatz

Bereits die Nichtbeteiligung am Liquidationserlös bzw. den stillen Reserven trotz - freilich geringer - Gefahr der Kapitaleinbuße bei der Ausgabe von Genussscheinen führt zur Annahme eines Darlehensverhältnisses im Sinne der Bestimmungen des DBA Großbritannien.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 886 Nr. 15
EFG 2005 S. 541
EFG 2005 S. 541 Nr. 7
TAAAB-44180

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