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BFH Beschluss v. - II B 13/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 6

Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ist unanfechtbar

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 897
BFH/NV 2005 S. 897 Nr. 6
QAAAB-44557

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