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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 252/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Einkommensteuerrecht: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Pachtzinsen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die dazugehörigen Rechtsverfolgungskosten sind Aufwendungen, die durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind.

Fundstelle(n):
GAAAB-44718

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