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BFH Beschluss v. - IX B 200/03

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2

Keine unentgeltliche Wohnungsüberlassung i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG bei Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 842
BFH/NV 2005 S. 842 Nr. 6
IAAAB-44833

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