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BFH Urteil v. - I R 56/03

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verlustbringende Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz

1. Tätigt eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt verlustträchtige Geschäfte, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen, so kann dies zu einer vGA führen. Ob eine Kapitalgesellschaft ein Verlustgeschäft im eigenen Gewinninteresse oder im Interesse der Gesellschafter durchgeführt hat, ist nach denjenigen Kriterien zu prüfen, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und „Liebhaberei” entwickelt worden sind (Bestätigung des Senatsurteils vom I R 54/95, BFHE 182, 123).

2. Erwirbt und unterhält eine GmbH ein Einfamilienhaus und vermietet dieses an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zu dessen privaten Wohnzwecken, bemisst sich die anzusetzende Miete regelmäßig nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags. Vorteile der GmbH aus der Inanspruchnahme begünstigter Aufwendungen für Baudenkmäler nach § 82i EStDV 1990 sind nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1261 Nr. 23
BB 2005 S. 817 Nr. 15
BFH/NV 2005 S. 793
BFH/NV 2005 S. 793 Nr. 5
DB 2005 S. 749 Nr. 14
DStR 2005 S. 594 Nr. 14
DStRE 2005 S. 551 Nr. 9
FR 2005 S. 589 Nr. 11
HFR 2005 S. 445
INF 2005 S. 368 Nr. 10
KÖSDI 2005 S. 14587 Nr. 4
StB 2005 S. 164 Nr. 5
WAAAB-44837

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