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Hessisches FG Urteil v. - 10 K 6455/97

Der Kläger war in der Zeit vom 1. 4. 1990 bis zum 31. 12. 1994 Vorstandsmitglied der X AG. Er ist britischer Staatsbürger. Sein Wohnsitz war im Streitjahr Y. In seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied bezog der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 50 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland in vollem Umfang dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden.

Fundstelle(n):
HAAAB-44881

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