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BFH Urteil v. - I 25/55 U BStBl 1955 III S. 237

Leitsatz

  1. Ist bei einer einheitlichen Gewinnfeststellung das Rechtsmittelverfahren nur gegen einen Gesellschafter ohne Zuziehung der anderen Gesellschafter durchgeführt worden, so fehlt eine Verfahrensvoraussetzung.

  2. Errichten Privatpersonen Sportanlagen für öffentliche Massenveranstaltungen, so liegt darin in der Regel keine Liebhaberei, sondern ein Gewerbebetrieb.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 237
BFHE 1956 S. 101 Nr. 61
NAAAB-45997

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