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BFH Urteil v. - IV 613/55 U BStBl 1957 III S. 16

Leitsatz

Durch Brandschäden (Blitzschäden) entstehende Aufwendungen können im Rahmen der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswertes der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus vom nicht berücksichtigt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 16
BFHE 1957 S. 40 Nr. 64
CAAAB-46092

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