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BFH Urteil v. - V 148/56 U BStBl 1957 III S. 41

Leitsatz

  1. § 4 Ziff. 15 b UStG erstreckt sich nicht nur auf Umsätze von Krankenanstalten, die als solche zur Umsatzsteuer heranzuziehen sind, sondern auch auf Umsätze von Ärzten an den zu ihren Privatvermögen gehörenden Krankenanstalten aus Tätigkeiten der in § 42 Abs. 2 UStDB genannten Art.

  2. Ein Arzt, der in seiner eigenen Krankenanstalt infolge der stationären Behandlung von Patienten Einnahmen erzielt, auf die § 4 Ziff. 15 b UStG anzuwenden ist, unterliegt der Umsatzsteuer hinsichtlich der Einnahmen aus den der stationären Behandlung vorangehenden oder nachfolgenden ambulanten Behandlungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 41
BFHE 1957 S. 109 Nr. 64
OAAAB-46237

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