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BFH Urteil v. - II 107/55 U BStBl 1956 III S. 351

Leitsatz

Beteiligt sich der Kommanditist einer KG, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als stiller Gesellschafter an der KG, so unterliegt die stille Beteiligung weder nach § 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 4 noch nach § 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 3 KapVStG der Gesellschaftsteuer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 351
BFHE 1957 S. 402 Nr. 63
DAAAB-46420

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