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BFH Urteil v. - VI 90/58 U BStBl 1958 III S. 418

Leitsatz

Die Bestimmung des §32a Satz 1 EStG 1957, wonach Ehegatten, wenn sie nach §26a EStG 1957 getrennt veranlagt Werden, in die Steuerklasse I fallen, ist rechtsgültig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 418
BFHE 1959 S. 375 Nr. 67
TAAAB-46860

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