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BFH Urteil v. - VI 33/56 U BStBl 1957 III S. 433

Leitsatz

Die Rechtswirksamkeit der §§  26 und 26a EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften vom wird anerkannt, weil es sich um eine kurz befristete Ubergangslösung zur Beseitigung eines Notstandes handelt.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 433
BFHE 1958 S. 520 Nr. 65
UAAAB-46997

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