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BFH Urteil v. - VI 315/58 U BStBl 1959 III S. 218

Leitsatz

Die gesetzliche Regelung der eingeschränkten Zusammenveranlagung von Ehegatten in §§ 26c und 26d EStG 1957 verletzt kein Grundrecht und ist rechtsgültig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 218
BFHE 1959 S. 570 Nr. 68
CAAAB-47025

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