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BFH Urteil v. - III 371/58 S BStBl 1959 III S. 477

Leitsatz

Die Tarifvergünstigung des § 8 Satz 1 Halbsatz 2 VStG steht nur dem Abgabeschuldner zu, in dessen Person die Vermögensabgabeschuld am entstanden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 477
BFHE 1960 S. 584 Nr. 69
CAAAB-47064

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