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BFH Urteil v. - VI 160/59 S BStBl 1960 III S. 309

Leitsatz

Sogenannte "verlorene Baukostenzuschüsse" können in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 309
BFHE 1961 S. 160 Nr. 71
KAAAB-47300

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