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BFH Urteil v. - I 88/60 U BStBl 1961 III S. 68

Leitsatz

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft zur nachträglichen Erstattung von Repräsentationsaufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in vergangenen Wirtschaftsjahren können verdeckt ausgeschütteten Gewinn darstellen, wenn eine Zahlungspflicht nicht besteht, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer die Aufwendungen seinerzeit selbst übernommen hatte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 68
BFHE 1961 S. 182 Nr. 72
MAAAB-47347

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