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BFH Urteil v. - I 188/59 U BStBl 1960 III S. 198

Leitsatz

  1. Bei der Bemessung der Absetzung für Abnutzung im Sinne des § 7 EStG sind die Gebäude eines Fabrikkomplexes einzeln zu behandeln.

  2. Zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.

  3. Wird ein Fabrikhof statt wie bisher mit einer Schotterschüttung mit einer Pflasterdecke ausgestattet, so sind die Kosten der Pflasterung Herstellungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 198
BFHE 1960 S. 530 Nr. 70
HAAAB-47499

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