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BFH Urteil v. - I 22/61 U BStBl 1962 III S. 186

Leitsatz

Auf den Überpreis für ein aus einer Zwangslage heraus erworbenes, zur ungestörten Fortführung eines gut rentierenden Betriebes notwendiges Betriebsgrundstück ist eine Abschreibung auf den Verkehrswert nicht mit der Begründung zulässig, der Überpreis habe lediglich in den Sonderinteressen des Betriebes seine Begründung gehabt.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 186
BFHE 1962 S. 496 Nr. 74
CAAAB-47602

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