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BFH Urteil v. - IV 149/62 S BStBl 1964 III S. 477

Leitsatz

Der Betrag, den der Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung an die Gemeinde zahlt, gehört zu den Herstellungskosten des Gebäudes.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 477
BFHE 1965 S. 5 Nr. 80
UAAAB-47904

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