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BFH Urteil v. - IV 429/62 U BStBl 1964 III S. 44

Leitsatz

Wird in einem Mietvertrag über eine bewegliche Sache die Mietdauer so bemessen, daß bei ihrem Ablauf die Mietsache durch den Gebrauch verbraucht ist, und besteht für den Mieter während der Mietzeit praktisch keine Möglichkeit, die Mietsache an den Vermieter zurückzugeben, so ist der Mietvertrag in der Steuerbilanz wie ein Kaufvertrag zu behandeln.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 44
BFHE 1964 S. 107 Nr. 78
CAAAB-47962

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