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BFH Urteil v. - II 105/59 U BStBl 1964 III S. 507

Leitsatz

Die Zuführung von Teilen des Rohgewinnes zu den Rücklagen ist auch bei einer Organgesellschaft kein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang, wenn in einem Ergebnisübernahmevertrag vereinbart worden ist, daß das Ergebnis der Handels bilanzen übernommen wird, und die Rücklagenbildung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 507
BFHE 1965 S. 94 Nr. 80
YAAAB-48033

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