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BFH Urteil v. - VI 72/60 U

Leitsatz

  1. Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung für das Steuerrecht.

  2. Erwerben die Gesellschafter einer GmbH aus Mitteln der GmbH den Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters, so liegt darin in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung an die verbleibenden Gesellschafter.

  3. Zahlt eine GmbH, nachdem eine Kapitalherabsetzung beschlossen, aber noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, Kapital an ihre Gesellschafter zurück, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Fundstelle(n):
LAAAB-48101

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