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BFH Urteil v. - VI 253/59 U

Leitsatz

Der Antrag eines Steuerpflichtigen, bei der Einkommensbesteuerung für 1956 seine Einkünfte gleichmäßig auf ihn, seine Ehefrau und seine minderjährigen haushaltszugehörigen Kinder zu verteilen und bei jedem Familienangehörigen seinen Anteil selbständig nach Steuerklasse I zu besteuern, hat keine gesetzliche Grundlage.

Fundstelle(n):
IAAAB-48115

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