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BFH Urteil v. - VI 188/61 U

Leitsatz

Die Vorschrift des § 32 Abs. 3 Ziff. 1 Buchst. a EStG 1958, nach der der Freibetrag von 840 DM den unter die Regelung des § 26 EStG 1958 fallenden Ehegatten nicht zusteht, ist nicht verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
FAAAB-48129

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