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BFH Urteil v. - IV 107/63 U

Leitsatz

Die Einstellung der bisherigen laufenden gewerblichen Betätigung führt in der Regel nur dann zur endgültigen Aufgabe des Betriebes und zur Realisierung aller stiller Rücklagen ( § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG), wenn der Kaufmann dem Finanzamt gegenüber eindeutig erklärt, den Betrieb nicht abwickeln und die Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführen zu wollen.

Fundstelle(n):
CAAAB-48130

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