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BFH Urteil v. - I 276/61 U

Leitsatz

Die Erhebung der Rechtsmittelgebühr und der Auslagen ist nicht unbillig, wenn der Bundesfinanzhof in einem Urteil die Rechtsprechung zu einer nicht unmittelbar für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebenden Rechtsfrage aufgibt und nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige bei Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung mit seinem Rechtsmittel Erfolg gehabt hätte.

Fundstelle(n):
NAAAB-48148

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