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BFH Urteil v. - I 335/60 U

Leitsatz

  1. Ein inländischer selbständiger Gewerbetreibender ist nur dann ständiger Vertreter eines ausländischen Unternehmers, wenn er für diesen eine über den Rahmen seines Gewerbebetriebs hinausgehende Tätigkeit ausübt.

  2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Handelsvertreter ständiger Vertreter eines ausländischen Gewerbetreibenden sein kann.

Fundstelle(n):
XAAAB-48204

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