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BFH Urteil v. - V 279/60 U

Leitsatz

Die Befreiungsvorschrift des § 4 Ziff. 15 Buchst. b UStG umfaßt, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, auch die im Rahmen der Krankenanstalt bewirkten ärztlichen Leistungen des Anstaltsinhabers; das gilt auch dann, wenn die Krankenanstalt mehreren Ärzten gehört.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAB-48240

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