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BFH Urteil v. - I 247/62 U

Leitsatz

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu 50 v. H. an einer GmbH beteiligt sind, können Rückstellungen für Pensionszusagen nicht gemacht werden, wenn diese nach dem Pensionsvertrag berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, bei Erreichung des vorgesehenen Pensionierungsalters von der Geschäftsführung zurückzutreten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
SAAAB-48275

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