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BFH Urteil v. - VI 251/62 U

Leitsatz

Erbbauzinsen sind grundsätzlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne von § 21 Abs. 1 Ziff. 1 EStG.

Fundstelle(n):
VAAAB-48303

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