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BFH Urteil v. - III 48/64 U

Leitsatz

Kapitalforderungen und Rechte auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. d LAG nur dann von der Vermögensabgabe befreit, wenn sie einem Abgabepflichtigen auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung oder Vereinbarung in einem förmlichen Rückerstattungsverfahren nach den Rückerstattungsgesetzen zustehen.

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Fundstelle(n):
YAAAB-48516

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