Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI 286/64 U

Leitsatz

Freiwillige Unterhaltszusagen, die bei Ehescheidungen erteilt werden, begründen in der Regel kein Rentenstammrecht, aus dem die einzelnen Rentenleistungen selbständig geschuldet werden, und sind deshalb in der Regel keine Leibrenten, sondern dauernde Lasten, die nach § 10 Abs. 1 Ziff. 1  EStG unbeschränkt abzugsfähig sind.

Fundstelle(n):
BAAAB-48528

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank