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BFH Urteil v. - I 54/64 S

Leitsatz

Hat das Finanzamt auf das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen nach Prüfung des Streitfalls eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung oder einen Bescheid gemäß § 94 Abs. 1 Ziff. 2  AO erlassen, so ist es bei einer späteren Wiederaufrollung des Steuerfalls nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1 und 2  AO in der Regel an seine im vorausgegangenen Rechtsmittelverfahren vertretene Rechtsauffassung gebunden.

Fundstelle(n):
VAAAB-48569

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