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BFH Urteil v. - I 7/62 U

Leitsatz

Leistet bei einem bestehenden Organverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag das Organ die Vierteljahrsbeträge der Vermögensabgabe zu Lasten einer vororganschaftlichen freien Rücklage, so führt dies beim Organ nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Fundstelle(n):
SAAAB-48570

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