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BFH Urteil v. - IV 116/64 U

Leitsatz

Hängt die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer nach Ablauf von mehreren Jahren einen festen Betrag zusätzlich zum laufenden Gehalt zu zahlen, entscheidend davon ab, daß der Arbeitnehmer nicht kündigt, so kann der Arbeitgeber zwar den Barwert der Verpflichtung passivieren, muß aber in der Regel einen gleich hohen Aktivposten bilden, der in den Jahren von der Zusage bis zur vereinbarten Fälligkeit der Verbindlichkeit gleichmäßig abgeschrieben wird.

Fundstelle(n):
QAAAB-48575

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