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BFH Urteil v. - IV B 411/62 U

Leitsatz

  1. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs I B 148/59 U vom (Slg. Bd. 71 S. 585) und I B 223/61 S vom (Slg. Bd. 75 S. 573), nach denen ein verpachteter Betrieb grundsätzlich nicht als Betriebsstätte des Verpächters anzusehen ist, gelten auch für den Fall, daß der Pächter den Betrieb weiterverpachtet.

  2. Ist der Verpächter über die Kontrolle der verpachteten Anlagen hinaus berechtigt, auch die Betriebsführung des Pächters zu kontrollieren, so ist darin keine betriebliche Handlung im Sinne eines umgehenden Betriebs zu sehen, die die Annahme einer Betriebsstätte des Verpächters rechtfertigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAB-48586

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