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BFH Urteil v. - V 71/61 S

Leitsatz

Die Vorschriften über die Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (§§ 59 bis 62 UStDB 1951) sind mindestens bis zum Tage des Ergehens des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 2 BvF 1/60 vom (BVerfGE Bd. 12 S. 341, BStBl 1961 I S. 432) rechtsgültig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAB-48612

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