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BFH Urteil v. - IV 339/64 U

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung und Ablegung der Steuerberaterprüfung sind Fortbildungskosten und Betriebsausgaben, wenn nicht ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium Voraussetzung für seine Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-48614

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