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BFH Urteil v. - IV 377/61

Leitsatz

Die von dem Hoferben wegen der Veräußerung des Hofes an die Miterben gezahlte Abfindung (§ 13 der Höfeordnung) mindert nicht den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
VAAAB-48624

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