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BFH Urteil v. - VI 23/65 S

Leitsatz

  1. Sind jungvermählte Eheleute gezwungen, sich ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände aus ihrem eigenen Einkommen anzuschaffen, so können ihre Aufwendungen nicht nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

  2. Zur Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Steuerrecht.

Fundstelle(n):
QAAAB-48711

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