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BFH Urteil v. - IV 151/64 U

Leitsatz

  1. Steuerberatungskosten sind bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Betriebsausgaben, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns entstehen.

  2. Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsmittelverfahren entstehen, sind nur insoweit Betriebsausgaben, als sich das Rechtsmittel auf die Ermittlung des Gewinns bezieht. Der Senat stimmt den Grundsätzen des VI. Senats des Bundesfinanzhofs in der Entscheidung VI 207/62 S vom (Slg. Bd. 82 S. 449) zu.

Fundstelle(n):
DAAAB-48724

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